Bei der brandschutztechnischen Bewertung von Gebäuden sind verschiedene Gesichtspunkte zu beachten und während des Baugenehmigungsverfahrens in Form eines Brandschutznachweises bei Regelbauten bzw. eines Brandschutzkonzeptes bei Sonderbauten bei der Behörde einzureichen.
Dies gilt sowohl für Neubauten, wie auch für Bestandsgebäude im Zuge von Umbauarbeiten, Nutzungsänderungen, etc.
Hierbei sind im Rahmen der brandschutztechnischen Bewertung des Gebäudes unter anderem die Bauteile in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse, die Flucht- und Rettungswegsituation, sowie die Löschwasserversorgung und die Flächen für die Feuerwehr zu beurteilen. Diese Beurteilung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung, sowie im Falle von Sonderbauten die jeweiligen Sonderbauvorschriften.
Hierbei freue ich mich über Ihre Anfrage, um Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens frühzeitig zu unterstützen und so möglichst schon in der Entwurfsphase brandschutztechnische Lösungen für Sie und Ihr Bauvorhaben zu finden.