Ingenieurbüro M.Eng. Lutz Bernhardt
Büro für vorbeugenden Brandschutz

Brandschutzordnungen

Das Ziel einer Brandschutzordnung ist es, für alle in einem Gebäude befindlichen Personen, objektbezogenen Verhaltensregeln zu erstellen.

Hierbei kann die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung auf Grund unterschiedlicher Grundlagen, wie z.B. einer Risikoeinschätzung durch die Brandschutzdienststelle oder eines Brandschutzkonzeptes, durch die Baugenehmigung oder rechtliche Grundlagen, erforderlich werden. Beispiele für Gebäude, welche eine Brandschutzordnung benötigen sind unter anderem Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten oder Verkaufsstätten.

Hierbei werden Brandschutzordnungen in drei Teile für unterschiedliche Zielgruppen differenziert:


Teil A

Teil B

Teil C

Richtet sich mittels Aushang an alle Personen , die sich teilweise auch nur vorübergehend im entsprechenden Gebäude aufhalten.

(z.B. Bewohner, Besucher, Beschäftigte)

Richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. 

(z.B. Bewohner, Beschäftigte) 

Richtet sich an Personen mit besonderen Brand-schutzaufgaben, welche sie über ihre allgemeinen Pflichten hinaus übertragen bekommen haben.

(z.B. Geschäftsführer, Vermieter, Brandschutzbeauftragte)

 

Brandschutzordnungen müssen stets aktuell gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen.

Muss für Ihr Gebäude eine Brandschutzordnung, bzw. einzelne Teile erstellt werden oder eine bestehende Brandschutzordnung entsprechend auf Aktualität geprüft werden, freue ich mich über Ihre Anfrage, um für Sie eine objektspezifische Lösung zu finden.