Die Notwendigkeit von Feuerwehrplänen ergibt sich aus den Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, einer Gefährdungsbeurteilung im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes oder auf Verlangen von Versicherungsunternehmen.
Hierbei bestehen Feuerwehrpläne den allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtsplan, einem Geschossplan bzw. mehreren Geschossplänen, Sonderplänen, wie z.B. Abwasserpläne bei einer Löschwasserrückhaltung und zusätzlichen textlichen Erläuterungen, welche z.B. auf Gefahrgut oder elektrische Besonderheiten hinweisen.
Zur besseren Nutzung durch die Feuerwehr im Falle eines Einsatzes sind diese Pläne meistens im Format DIN A3 auszudrucken und entsprechend gegen Verschmutzung zu schützen. Des Weiteren ist hier die Abstimmung mit der Feuerwehr von Vorteil, um so die Nutzung für die Feuerwehr bestmöglich garantieren zu können.
Sollten Sie für Ihr Gebäude Feuerwehrpläne benötigen, freue ich mich über Ihre Anfrage, um sowohl für Sie, wie auch für die Feuerwehr die bestmögliche Lösung für die Nutzung der Feuerwehrpläne finden zu können.