Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne können auf Grund verschiedener rechtlicher Forderungen notwendig werden. Hierbei können z.B. die Bauordnungen der Länder, Sonderbauvorschriften, die Arbeitsstättenverordnung oder eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes dazu führen, dass für das jeweilige Bauvorhaben Flucht- und Rettungspläne zu erstellen sind.
Sind entsprechende Pläne für ein Bauvorhaben notwendig, so sind diese an geeigneten Stellen dauerhaft zu montieren. Zudem müssen bereits montierte Pläne alle zwei Jahre auf ihre Aktualität überprüft bei Änderungen entsprechend ausgetauscht oder die Überprüfung entsprechend dokumentiert werden, sollte es in der Zwischenzeit nicht zu Änderungen im Gebäudebestand gekommen sein.
Die Anforderungen an diese Pläne sind mittels DIN-Norm festgelegt und werden durch mich entsprechend Ihres Bauvorhabens für die notwendigen Standorte entwickelt.
Sollten Sie für Ihr Bauvorhaben, bzw. für Ihr bestehendes Gebäude Unterstützung im Bereich der Flucht- und Rettungspläne benötigen, freue ich mich über Ihre Anfrage, um eine passende Lösung finden zu können.